Der zerbrochene Krug (1937)

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Filmdaten
OriginaltitelDer zerbrochene Krug
ProduktionslandDeutschland
OriginalspracheDeutsch
Erscheinungsjahr1937
Länge81 Minuten
AltersfreigabeFSK 12
Stab
RegieGustav Ucicky
DrehbuchThea von Harbou
ProduktionTobis-Magna
MusikWolfgang Zeller
KameraFritz Arno Wagner
SchnittArnfried Heyne
Besetzung

Der zerbrochene Krug ist eine deutsche Literaturverfilmung aus dem Jahr 1937. Der Film entstand unter der Regie von Gustav Ucicky. Der Film basiert auf dem gleichnamigen Bühnenstück von Heinrich von Kleist.

Handlung[Bearbeiten]

Dorfrichter Adam wacht völlig verkatert auf und versucht sich an die vergangene Nacht zu erinnern. Er hat einen tiefen Schnitt am Bein, ein blaues Auge und Wunden am Kopf. Seine Perücke, die er für seine Tätigkeit als Richter benötigt, ist verschwunden. Als sein Gerichtsschreiber Licht die Amtstube betritt, erzählt ihm Adam, dass er am frühen Morgen unglücklich gefallen sei und dass seine Perücke von den Katzen verwendet wurde, um darin ihre Kätzchen zu gebären. Dementsprechend ist die Perücke nicht mehr zu gebrauchen.

Sein Gerichtsschreiber berichtet ihm außerdem, dass Gerichtsrat Walter in der Gegend ist, um die Richter des Landes zu überprüfen. Adam sieht bereits bei dieser Ankündigung das Ende seiner Karriere. Er beginnt damit die Amtsstube und die Registratur aufzuräumen. Während der Gerichtsschreiber Licht alles tut, um Adam weiter zu beunruhigen. Er berichtet ihm von einem Kollegen, der nach seiner Suspendierung versucht hat sich das Leben zu nehmen. Als schließlich die Kundschaft des Gerichtsrates angekündigt wird, möchte Adam den eingebildeten Kranken spielen, aber der Gerichtsschreiber lächelt und lässt ausrichten, dass sie sich auf den Besuch des Gerichtsrates freuen.

Zum Pech von Adam ist an diesem Tag auch ein Gerichtstag angesetzt. In dem verhandelten Fall geht es darum, dass ein wertvoller Tonkrug mit einer historischen Abbildung von einem Unbekannten zerschlagen wurde. Klägerin ist Marthe Rull die Veit Tümpel, den Verlobten ihrer Tochter Eva, in Verdacht hat, da er sich am vorherigen Abend gewalttätig aufgeführt hat. Veit Tümpel ist von seiner Verlobten enttäuscht, da er sie mit einem fremden Mann gesehen hat und beschimpft sie als Hure.

Vor der Verhandlung betritt Gerichtsrat Walter, die Amtsstube und möchte diesem Verfahren beiwohnen. Adam ist beim Vortrag der Klage vollkommen bewusst, dass er es war, der den Krug beschädigt hat. Er wollte am Abend zuvor Eva mit der Lüge blenden, dass ihr Liebster Veit Tümpel an die Front nach Niederländisch-Indien versetzt werden soll. Ferner hätte er ein Schreiben aufgesetzt um, ihn vor diesem tödlichen Einsatz zu schützen. Allerdings wurde dieses Schreiben nicht abgeschickt. Er versucht während der Verhandlung alles, um einen unschuldigen Fremden zu verurteilen, allerdings passen der Tathergang und die Beschreibungen der Kläger und Zeugen zu den Wunden von Adam. Der Gerichtsrat sieht dem Spiel zu und beginnt langsam zu begreifen, dass Adam der Schuldige ist.

Als Licht nach einiger Zeit eine weitere Zeugin mit Frau Brigitte findet, wird die Perücke von Adam präsentiert. Er versucht alles um, die Schuld dem Teufel oder Beelzebub anzudichten, aber der Gerichtsrat und die Kläger haben den Schuldigen schon entdeckt. Der Richter muss fliehen vor der wütenden Menge und wird von Kindern aus dem Dorf gejagt, während sich Veit Tümpel und Eva Rull wieder versöhnen. Ferner teilt ihm der Gerichtsrat mit, dass er nicht nach Niederländisch-Indien versetzt werden soll, sondern in eine friedlichere Gegend.

Hintergrundinformationen[Bearbeiten]

Für den Film forderte Hauptdarsteller Emil Jannings von Propagandaminister Joseph Goebbels einen Zuschuss von 200.000 Reichsmark im Voraus an. Hierzu vermerkte er am 15. Juli 1937 in seinem Tagebuch:

„Jannings will »Zerbrochenen Krug« verfilmen. Mit Kleistscher Sprache. Ein sehr gewagtes Experiment. Aber Jannings wird schon aufpassen. 200 000 Mk Zuschuß im voraus lehne ich ab. Kimmich hat ein Manuskript geschrieben. Es ist gar nicht so schlecht. Im Gegenteil sehr gut.“[1]

Der Film entstand im Zeitraum von August bis September des Jahres 1937. Am 19. Oktober 1937 feierte der Film im Ufa-Palast am Zoo in Berlin seine Premiere. Joseph Goebbels war nicht von diesem Film begeistert, im Gegenteil in seinem Tagebuch vermerkte er über die Premiere folgendes:

„Ich gehe Jannings zuliebe hin, der sonst schwermütig wird. Und wegen Funk und Winkler, die an das Geschäft denken. Eine große Premiere! Aber der Film wird trotz anfänglicher großer Bereitschaft des Publikums wie zu erwarten ausgesprochen flau aufgenommen. Es ist photographiertes Theater, aber kein Filmkunstwerk. Jannings hat auf meine Ratschläge nicht hören wollen. Nun bezahlt er das mit einer schweren Schlappe. Er muß nun viel arbeiten und leisten, um das wieder gutzumachen.“[2]

Im Gegensatz zu Göbbels mochte Adolf Hitler den Film so sehr, dass er befahl den Film stärker in den Kinos zu präsentieren, aus diesem Grund wurden 35 weitere Filmkopien angefertigt.[3]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Film von Alliierten verboten. Später wurde der Film mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren freigegeben.

Auszeichnungen[Bearbeiten]

Die Filmprüfstelle verlieh dem Film das Prädikat „staatspolitisch und künstlerisch wertvoll“.

Kritiken[Bearbeiten]

Das Lexikon des Internationalen Films bezeichnete die „wortgetreue Verfilmung des Kleistschen Lustspiels“ als „Meisterwerk der Schauspielkunst“.[4]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Ralf Georg Reuth (Hrsg.): Joseph Goebbels Tagebücher Band 3: 1935-1939, Piper Verlag München 1999, S. 1101
  2. Ralf Georg Reuth (Hrsg.): Joseph Goebbels Tagebücher Band 3: 1935-1939, Piper Verlag München 1999, S. 1144-1145
  3. Filmkundliche Mitteilungen, Wiesbaden, September 1970, laut Karlheinz Wendtland: Geliebter Kintopp. Jahrgang 1937 und 1938, Verlag Medium Film Karlheinz Wendtland, Berlin 2. Aufl. 1988, S. 92
  4. Klaus Brüne (Hrsg.): Lexikon des Internationalen Films. Band 9. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1990, S. 4412.