Pornofilm

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Ein ‎Pornofilm ist die audiovisuelle Darstellung von Pornografie im Medium Film. Ein Pornofilm zeigt sehr deutlich die Vornahme von sexuellen Handlungen um seine Zuschauer sexuell zu stimulieren. Der Pornofilm war von den 1940er bis zu den 1970er Jahren weltweit verboten, die Filme werden nach § 15 (2) JuSchG wie indizierte Filme behandelt.

Definitionsprobleme[Bearbeiten]

Bisher hat sich die Kunst- und Filmwissenschaft mit einer Definition des Pornofilms eher schwer getan. In der Rechtswissenschaft hingegen hat sich für den reinen Pornofilm in dem nur die Vornahme sexueller Handlungen gezeigt folgende Definition gefunden. Das OLG Hamburg fasste in einem Urteil vom 10. Mai 1984 folgende Definition des durchschnittlichen Pornofilms.

„Filme dieser Art pflegen nicht persönliche geistige Schöpfungen zu sein. Sie zeigen in primitiver Weise sexuelle Vorgänge. Ihnen gibt im Allgemeinen nicht die individuelle Anschauung und Gestaltungsweise des Schöpfers die Prägung.“

Die Abgrenzung zwischen einem Softporno, Erotikfilm oder einem Sexfilm hingegen sind eher fließend.

Pornofilm-Begriffe[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]