Venus vor Gericht

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Filmdaten
OriginaltitelVenus vor Gericht
ProduktionslandDeutschland
OriginalspracheDeutsch
Erscheinungsjahr1941
Länge88 Minuten
AltersfreigabeFSK Vorbehaltsfilm
Stab
RegieHans Heinz Zerlett
DrehbuchHans H. Zerlett
ProduktionOttmar Ostermayr
MusikLeo Leux
KameraOskar Schnirch
SchnittGottlieb Madl
Besetzung

Venus vor Gericht ist eine deutsche Propaganda-Komödie aus dem Jahr 1941, die sich gegen entartete Kunst richtet. Regie führte Hans Heinz Zerlett, der auch das Drehbuch zum Film schrieb.

Handlung[Bearbeiten]

Eine Statue, wie diese sorgt für viel Verwirrung

Im Jahr 1930 wird in einem Acker eine Statue gefunden, die auf den Namen Venus vom Acker getauft wird. In Berlin wird die Statue auf ihr Alter untersucht und die Kunstwissenschaftler bestätigen, dass diese Figur etwa 2000 Jahre alt sein dürfte. Sie wird einem griechischen Künstler zugeordnet und als Venus von Korinth einem breiten Publikum präsentiert, nachdem sie von dem Kunsthändler Benjamin Hecht an den deutschen Staat verkauft wurde.

Als der Bildhauer Peter Brake davon erfährt ist er außer sich und geht zum Kunsthändler. Dieser möchte die Wahrheit lieber verdecken und lässt ihn bezüglich der Urheberschaft des Bildes eine eidesstaatliche Erklärung abgeben. Diese fällt sehr antisemitisch aus und lässt an der Wahrheit zweifeln. Da Peter Brake keine anderen Beweise für seine Urheberschaft besitzt, sind seine Ansprüche an dieser Figur vorerst verloren.

Seine Freunde schreiben über die Figur einen Artikel in ihrer nationalsolizistisch-orientierten Zeitung, in dem sie schwere Vorwürfe gegen den Kultusminister und seinen Freund Benjamin Hecht erheben. Der Kunsthändler beginnt schließlich einen Gerichtsprozess wegen Beleidigung. Bei diesem bestätigt Peter, dass er die Figur mit seinen Händen geschaffen hat. Aber der Sachverständige Dr. Knarre spricht ihm jedes Talent in dieser Richtung ab.

Aus diesem Grund sucht er nach er nach dem Modell für diese Figur und findet sie in Süddeutschland. Dort ist Charlotte Böller mit dem hiesigen Bürgermeister Gottlieb Böller verheiratet. Als er sie auf das Thema ansprechen möchte, bemerkt er, dass er das nicht verantworten kann und fährt wieder zurück nach Berlin.

Während des Prozesse wird seine Mitgliedschaft in der NSDAP angesprochen und als größtes Merkmal hervorgehoben. Auch die Zeugin, die Peter im Gerichtsprozess vorbringt, kann ihm nicht wirklich helfen. Nach dem Antrag des Staatsanwaltes müsste Peter für 2 Jahre wegen Meineides ins Gefängnis und würde seine Bürgerrechte verlieren. Als darüber im Radio berichtet wird, reist Charlotte nach Berlin und bringt die Wahrheit ans Licht.

Als sie nach Hause zurückkehrt, ist sie der Spott des ganzen Dorfes. Doch ihr Mann steht nicht zu ihr und möchte sich von ihr scheiden lassen. Allerdings kommt ihm ein Theaterdirektor zuvor, der ihr für ihre nackten Auftritte auf der Bühne 1.000 Mark pro Abend zahlen würde. Ihr Mann ändert seine Einstellung zur Scheidung und möchte mit ihr weiterhin leben, aber sie hat erkannt dass er es nur wegen des Geldes tut und wendet sich Peter zu.

Hintergrundinformationen[Bearbeiten]

Bei den Szenen in der jüdischen Kunsthandlung wurden Originalkunstwerke verwendet, die von den Nazis im Jahr 1937 aus den Museen entfernt wurden. Diese Kunstwerke stammen unter anderen von Ernst Ludwig Kirchner und Erich Heckel, Gemälde von Wassily Kandinsky und Paul Kleinschmidt. Der Film beweist auch die Existenz vieler Kunstwerke, die nicht anders dokumentiert werden konnten. [1]

Weblinks[Bearbeiten]

Referenzen[Bearbeiten]

  1. PNN-Eintrag abgerufen am 6. April 2012