Verbot für Pornografische Filme
Das Verbot für Pornografische Filme galt weltweit von 1940er Jahren bis in die 1970er Jahre. In Deutschland war bis zum Jahr 1975 die Verbreitung und Produktion von Pornofilmen strafrechtlich verboten. Danach durften Pornofilme produziert und verbreitet werden, sie unterliegen allerdings § 15 (2) JuSchG. Bis heute ist die Darstellung sexuelle Gewalt, von zoophilen Handlungen oder der sexuellen Missbrauch von Kindern strafrechtlich verboten.
juristische Definition des Begriffs Pornografie[Bearbeiten]
Die juristische Definition des Begriffs Pornografie entstand im Jahr 1969 in dem dem das sogenannte Fanny-Hill-Urteil des Bundesgerichtshofs gefällt wurde. Hierbei unterlagen unzüchtige Schriften einem grundsätzlichen Verbot nach § 184 StGB. Dieser Begriff der unzüchtigen Schrift wurde den Begriff pornografische Schriften ersetzt.
Hiermit wurden nach der Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform auch Ton- und Bildträger als pornografisch eingestuft, wenn sie "zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (BT-Drs. VI/3521 S. 60).
Die Auswirkungen des internationalen Pornofilmverbot[Bearbeiten]
In den 1940er Jahren wurden in vielen Ländern die Produktion von Pornofilmen verboten, im Untergrund wurden Stag films oder Blue Films produziert und im Untergrund verkauft und verliehen. Die Produktion der Filme wurde meistens dem Organisierten Verbrechen zugerechnet . Mit der Einführung der Filmformate Super 8 und des 8-mm-Films wurde die Produktion der Filme einfacher. Harrison Marks ist einer der Softpornofilm-Pioniere die es ermöglichten, dass der Softporno zumindest unter dem Ladentisch erhältlich war.
1969 fiel in den Niederlanden schließlich das Pornofilmverbot. 1970 lief der erste Pornofilm mit dem Titel Mona the Virgin Nymph legal in einem amerikanischen Kino. In Deutschland veränderte sich die Gesellschaft und zahlreiche Erotikfilme wurden bereits produziert. Im Jahr 1975 fiel schließlich auch das Pornofilmverbot. Dieses Verbot wurde durch die Wirkungen von Artikel 5 Grundgesetz aufgehoben.